Behandlungsangebot
Mein Angebot umfasst psychotherapeutische Diagnostik, Akutbehandlung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Im Mittelpunkt steht eine individuelle Begleitung meiner Patient*innen und deren Familien, die sowohl die aktuellen Belastungen als persönliche Stärken und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Information zur Kostenübernahme
Privatversicherte
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenkassen häufig vollständig oder teilweise übernommen. Der Umfang der Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Bedingungen des Vertrags. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen.
Beihilfeberechtigte
Für beihilfeberechtigte Personen richtet sich die Kostenübernahme nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Landes.
Vor Beginn der Psychotherapie können gegebenenfalls bestimmte Antrags- oder Genehmigungsschritte erforderlich sein. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Gerne unterstütze ich Sie bei den Vorbereitungen der jeweiligen Unterlagen.
Selbstzahler*innen
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Gerne informiere ich Sie vor Behandlungsbeginn transparent über die entstehenden Kosten.
Eine Behandlung als Selbstzahler*in kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn keine Informationen über die Behandlung an die Krankenkasse übermittelt werden sollen oder wenn eine besonders zeitnahe Aufnahme der Behandlung gewünscht ist.
Gesetzlich Versicherte
Da es sich bei dieser Praxis um eine Privatpraxis handelt, kann die Behandlung nicht direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens gemäß §13 Abs. 3 SGB V möglich sein. Ausführliche Informationen finden Sie hierzu unter der Seite "Kostenerstattungsverfahren".
Ängste und Angststörungen
Depressionen und depressive Verstimmungen
Selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität
Psychotherapeutische Unterstützung bei Belastungen im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung
Essstörung und Körperbildstörung
Psychosomatische Beschwerden(z. B. Bauch- oder Kopfschmerzen ohne ausreichende körperliche Ursache)
Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten, auch im jungen Erwachsenenalter(z. B. ADHS)
Schulische Belastungen und Schulvermeidung
Geringes Selbstwertgefühl und Unsicherheiten
Belastende Lebensereignisse, Verluste und Krisen
Psychische Belastungen im familiären oder sozialen Umfeld
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen